Der bauliche Brandschutz lässt sich in folgende Teilgebiete gliedern:

– Ausbau von Gebäuden und Anlagen
– Brandabschnitte
– Explosionsschutz und Umgang mit speziellen Risiken
– Fluchtwege
– Gebäudeabstände
– Tragwerke

Ausbau
Dieser Teil der Brandschutzvorschriften regelt die Verwendung von Baustoffen für Bedachungen, Aussenwandverkleidungen, Rohrleitungen und Rohrisolationen, Bodenbeläge, Innenwände und Decken sowie Dekorationen.